Innenbetreutes Wohnen
Alter 16 - 21 Jahre
Das Innenbetreute Wohnen (IBW) bietet vier Jugendlichen ab ca. 16 Jahren oder jungen Erwachsenen die Möglichkeit Selbständigkeit zu erfahren und gleichzeitig verlässliche Ansprechpartner und Hilfestellungen in Anspruch nehmen zu können.
Je nach Alter, Vorgeschichte und Fähigkeiten, finden auch Jugendliche, in Absprache mit den Jugendämtern, direkten Zugang ins IBW, ohne vorher im Gerhardinger Haus gelebt zu haben.
Alter 16 - 21 Jahre
Selbständigkeit will gelernt sein – Sozialpädagogisch betreutes Innenwohnen
Das Innenbetreute Wohnen (IBW) bietet vier Jugendlichen ab ca. 16 Jahren oder jungen Erwachsenen die Möglichkeit Selbständigkeit zu erfahren und gleichzeitig verlässliche Ansprechpartner und Hilfestellungen in Anspruch nehmen zu können.
Je nach Alter, Vorgeschichte und Fähigkeiten, finden auch Jugendliche, in Absprache mit den Jugendämtern, direkten Zugang ins IBW, ohne vorher im Gerhardinger Haus gelebt zu haben.
Es stehen vier koedukative heilpädagogische Wohnplätze für Jugendliche ab 16 Jahren zur Verfügung
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen oder § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
- Erziehungs- und Hilfeplanung
- Notwendige Betreuung
- Alltägliche Versorgung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
- Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
- Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung des Sozialverhaltens
- Schulische/berufliche Förderung
- Pädagogisch-therapeutische Leistungen
- Kooperation und Vernetzung
- Arbeit mit dem Herkunftssystem bzw. der Herkunftsfamilie
- Partizipation und Beschwerdemanagement
- Krisenmanagement
- Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbstständigung)
- Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
Pädagogische Fachkräfte in Form von Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen
- Jeder junge Mensch wird durch einen Bezugsbetreuer begleitet
- Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bezugsgruppe (ehem. Wohngruppe), hat der/die Jugendliche rund um die Uhr einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin
- Bevor der Jugendliche ins Innenbetreute Wohnen (IBW) wechselt, durchläuft er einen mindestens sechswöchigen Zieleplan, in welchem die Voraussetzungen für das selbständige Wohnen erlernt und verfestigt werden.
Die positive Entwicklung der Jugendlichen kann zum Zeitpunkt der Aufnahme in ihren Familien nicht gewährleistet werden bzw. ist dort massiv gefährdet. Die Eingangsdiagnosen reichen demensprechend von:
- Verhaltensauffälligkeiten
- Lernbehinderungen
- Seelische Behinderungen
- Akute Suchtproblematik
- Straftaten gegen die sexualle Selbstbestimmung
- Erhöhte Gewaltbereitschaft
Schaffung eines stabilen, verlässlichen Umfeldes
- Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Belangen
- Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen fördern und ermöglichen
- Neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, ggfs. unter Einbeziehung externer Angebote
- Verselbständigung und Alltagsbewältigung fördern und entwickeln
- Schulbesuch und Berufsausbildung unterstützen und bei Bedarf intervenieren
- Im Regelfall Erhalt der Herkunftsfamilie als emotionaler Bezugspunkt
- Einzelzimmer für jede/n Jugendliche/n
- Separater Zugang jedes/r Bewohners/in zu einem gemeinschaftliche genutzten Badezimmer
- Gemeinschaftliche Nutzung von Wohnzimmer, Küche, Waschküche und Dachterasse