Familienwohngruppe
 

Familienähnliches Leben außerhalb der Herkunftsfamilie


Diese Wohngruppe ist „familienähnlich“. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts in unterschiedlichen Altersstufen (i. d. R. 12 – 17 Jahre)  zum Teil auch über einen längeren Zeitraum zusammenleben. Insgesamt stehen hier neun Plätze zur Verfügung.

Das durch Beziehungsarbeit geprägte System der Familienwohngruppe gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sich Vertrauenspersonen auszuwählen und ihre Nähe- und Distanzbedürfnisse zu wahren.
  • Vollstationäre heilpädagogische Wohngruppe für insgesamt 9 Kinder und Jugendliche, koedukativ im Jugendalter
  • Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII und 
  • Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
  • Möglichkeit der Inobhutnahme nach § 42 SGBV III
  • Kurzzeitplätze auf Anfrage möglich
  • 24 Stunden Betreuung an 7 Tagen die Woche
  • Psychologischer, heilpädagogischer und erlebnispädagogischer Fachdienst
  • Klare Tages- und Wochenstruktur bieten Sicherheit und Orientierung
  • Klare Regeln auf der Wohngruppe
  • Elternarbeit - intensiver Austausch und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie oder anderen engen Bezugspersonen
  • Förderungen im lebenspraktischen, schulischen und evtl. auch schon im beruflichen Bereich
  • Entwicklung adäquater Zukunftsperspektiven mit allen Beteiligten
  • Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenz
  • Bezugserzieher-System - ermöglicht es stabile und tragfähige Beziehungen aufzubauen
  • 1 Sozialpädagoge:in als Gruppenleitung in Vollzeit
  • 4 weitere Erzieher:innen / Heilerziehungspfleger:innen / Heimerzieher:innen in Vollzeit
  • 1 Haushaltshilfe in Teilzeit
  • Beantragte und bewilligte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII
  • Beantragte und bewilligte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Probleme in der Herkunftsfamilie, in der Schule oder in der Peergroup, die weder durch die Eltern, Lehrer oder den Jugendlichen selbst - also ohne fremde Hilfe, bewältigt werden können.
  • Körperliche Behinderung, die eine Barrierefreiheit der Einrichtung überschreitet (Türbreite, Aufzugsgröße etc..)
  • Geistige Behinderung (Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders wenn dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten beeinträchtigt sind)
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit bzw. bei Inobhutnahmen akuter Missbrauch von Drogen und Alkohol
  • Psychische Auffälligkeiten bis zu Suizidgefährdung (Selbst- und Fremdgefährdung)
  • Psychosen – akut/chronisch
"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) [...] soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
 
  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden."

Quelle: Kinder- und Jugendhilfegesetzt, Sozialgesetzbuch Achtes Buch
  • Große Wohnung mit
    gemeinschaftlicher Wohnküche
    Wohnzimmer mit Besprechungsbereich
    Dielenbereich mit Aufenthaltsmöglichkeiten zum Spielen, Chillen und Lernen
  • Mädchenbereich mit
    Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken, ein extra Bad mit Badewanne
  • Jungsbereich mit
    Einzelzimmern, Badezimmer mit Dusche, Toiletten und Waschbecken  
  • Ein separates Einzelzimmer
  • Dienst- und Erzieherzimmer mit eigenem Bad
  • Trockner und Waschmaschine im Sanitärbereich
  • Kleiner Balkon
Eine Einrichtung der Katholischen Waisenhaus-Stiftung Kempten
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