Individual- & Schulbegleitung

Schulische Teilhabe ermöglichen und individuell begleiten


Bei der Individualbegleitung an Kemptener Schulen handelt es sich um eine ambulante Unterstützung, welche mit Blick auf die schulische Situation des jungen Menschen eine individuell passgenaue Hilfeleistung erbringt. Die Durchführung der Leistung findet primär in der vom Kind besuchten Schule statt.
Die Hilfe wird ausschließlich in ambulanter Form erbracht und gewährt. Rechtsgrundlage ist in der Regel § 35a SGB VIII in Verbindung mit den Bestimmungen des SGB IX. Es kommt aber auch eine Gewährung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII in Betracht.
Leistungsumfang und -dauer richten sich nach den individuellen, durch den Leistungsträger formulierten, Bedarfen des Kindes. Die Verfügbarkeit von freien Fachkraftkapazitäten ist im Bedarfsfall rechtzeitig im Vorfeld beim Leistungserbringer abzufragen. Maßgeblich für die Ausgestaltung der Leistung ist der Ausgangshilfeplan des Jugendhilfeträgers. Auch die Dauer der Hilfegewährung obliegt der Ausgestaltung des Auftraggebers. Hier wirkt der Auftragnehmer beratend und unterstützend mit.

Die Individualbegleitung zielt insbesondere darauf ab, durch angemessene Begleitung die Teilnahme am Unterricht und an üblichen schulischen Aktivitäten zu gewährleisten. Sie bietet eine Hilfestellung zur Bewältigung des Schulalltages und bei der Begegnung mit Mitschüler:innen, mit dem Ziel die Integration in den Klassenverband zu fördern. Krisen werden begleitet und deren Entstehen wird vorgebeugt. Leitendes Ziel ist es den/die Leistungsberechtigte/n soweit wie möglich von der ambulanten Hilfe der Individualbegleitung unabhängig zu machen.

Die IB trägt dazu bei, die erforderliche Unterstützung im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich, die den Eingliederungshilfebedarf begründet, zu gewähren. Um die kontinuierliche Förderung zu gewährleisten, werden die Leistungen der IB in den schulischen Rahmen integriert und mit allen Beteiligten (Lehrer, Betreuungspersonal, Sorgeberechtigte, Kind/Jugendlicher, Leistungserbringer) abgestimmt. Inhalt und Umfang der Hilfe, sowie die Auswahl der leistungserbringenden Person werden gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
  • Pädagogische Fachkräfte (z.B. Heilerziehungspfleger:innen, Erzieher:innen)
  • Hilfskräfte mit pädagogischer Ausbildung (z.B. Kinderpfleger:innen)
  • Hilfskräfte ohne pädagogische Ausbildung aber persönlicher Eignung
Die Zielgruppe sind emotional und sozial stark belastete Kinder und Jugendliche in allen Altersstufen und Schulformen. Verhaltensauffälligkeiten sind als ein Signal des Kindes bzw. Jugendlichen zu verstehen für Bedürfnisse, Ängste, Nöte oder Wünsche und erfordern neben einer persönlichen Zuwendung meist auch spezifische Hilfs-, Förder- und Unterstützungsangebote der Schule im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Zusätzlich zum schulischen Angebot können nachrangig die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe notwendig werden. Entsprechend ihrem jugendhilferechtlichen Bedarf können sie sich bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen sowie unter Einhaltung der schulrechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der nachfolgenden Leistungsbeschreibung von einem Individualbegleiter unterstützen lassen.
Von der Hilfeleistung ausgeschlossen sind:
  • Kinder die einer multidisziplinären diagnostischen Abklärung oder Intensivtherapie bedürfen
  • Kinder und junge Menschen, sowie Familienangehörige mit ansteckenden Krankheiten
  • Kinder mit psychiatrischem Behandlungsbedarf oder schweren psychogenen Störungen (insb. Eigen- und Fremdgefährdung)
  • Kinder und junge Menschen mit massiv verfestigter Delinquenz.
Zudem stellt die IB keine geeignete Hilfeform dar, wenn sich der Bedarf des Kindes ausschließlich im formalen schulischen Bereich äußert.
Ziel der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ist es, bestehende oder drohende Teilhabebeeinträchtigungen oder sonstige Defizite durch die Gewährung der jeweils individuell notwendigen und geeigneten Hilfe zu mildern oder bestenfalls abzuwenden.

Grundlegendes Ziel der IB ist es, den Kindern bei der Bewältigung ihres individuellen Förderbedarfs zu helfen und so den Verbleib in ihrem gewohnten schulischen Umfeld zu sichern. Der Leistungserbringer leistet ambulante Eingliederungshilfe zur Erreichung einer angemessenen Schulbildung. Es handelt sich um eine dem Einzelfall angemessene Assistenzleistung, die den Schülern eine Teilhabe am Unterricht ermöglicht oder erleichtert. Die Schulbegleitung ist zu verstehen als ein am Bedarf der Schüler orientiertes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich der Schule bezieht und der sozialen Integration und Teilhabe am Schulleben dient.
Individual- und Schulbegleitung wird aussschließlich am Beschulungsort des Kindes bzw. der Jugendlichen erbracht. In Einzelfällen zählen dazu Orte schulischer Veranstaltungen und/oder Schulwegsbegleitung.
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